
KLAGE GEGEN DIE MUNDSCHUTZ-PFLICHT
9. Juni 2019
Die Klage wurde am 25.08.2020 eingereicht. Die Formulierung könnt ihr selbst hier nachlesen.
Klageschrift
Anhang 1
Anhang 2
Update 1 04.09.2020
Update 2 14.09.2020 Ergänzungsklage
Update 3 08.10.2020 Eilantrag im Rahmen einer Normenkontrollklage am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof
Update 4 14.10.2020 Antwort an den Bayrischen Verwaltungsgerichtshof
Die Klage am bayrischen Verwaltungsgerichtshof wurde am 16.10.2020 leider ablehnend entschieden. Der Eilantrag vor dem bayerischen Verfassungsgerichtshof wurde inzwischen auch abgelehnt. Ein Großteil des von Daniela Prousa eingesendete Material wurde einfach ignoriert, zudem gab es eine Falschbehauptung in der Begründung.
Die Klage an das Bundesverfassungsgericht wurde am 16. Dezember dort eingereicht und am 13. Januar leider ablehnend entschieden. Als Begründung wurde angegeben, die dargestellten Nachteile der Maskenpflicht würden überwiegend in keinem Zusammenhang mit der Maskenpflicht stehen. Ob diese Begründung haltbar ist, kann jeder selbst hier sehen: Klageschrift (Zu den Nachteilen vgl. ab Seite 38 unten, sowie Seite 10 - 13).
Die Einreichung des Eilantrages und die Beschwerde gegen die Bundesrepublik Deutschland ist beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte erfolgt.
Druckt uns die Daumen.
Daniela Prousa (Stand 30.01.21)